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Kaskoversicherung
Sie haben die Wahl: Teil- oder Vollkasko
Kaskoversicherung

Kaskoversicherung Auto

Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um Ihre "Fahrzeugabsicherung". Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden am Kfz der anderen Partei aufkommt, sichert die Kaskoversicherung Ihr Kfz ab: Für Ihren Pkw haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl: die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung

Versicherte Risiken der Teil- und Vollkasko

  • Brand, Explosion
  • Unterschlagung, Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub,
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasschäden sowie Schäden durch Verkabelung durch Kurzschluss
  • Schäden durch mut- und böswilliger Handlungen Dritter
  • sowie Unfallschäden am eigenen Pkw

Hinweis:
Die Vollkaskoversicherung umfasst auch immer alle Leistungen der Teilkaskoversicherung!

Basis- oder Komfort-Tarif: Leistungsunterschiede

LeistungenBasis-TarifKomfort-Tarif
Teilkaskoversicherung  
Zusammenstoß mit Tieren aller Artnur Haarwild
Tierbiss inkl. Folgeschäden bis 20.000 €x
Schäden durch Lawinen (auch Dachlawinen) sowie Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruchx
Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Pkwx
Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 €x
Glasbruchschäden inkl. Kostenersatz für Reinigung und Leuchtmittel sowie für Vignetten / Umweltplakettenx
Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Glasreparaturx
Vollkaskoversicherung  
Brems-, Betriebs- und Bruchschädenx
Allgefahrendeckung für den Akkumulator bei Elektro-/Hybrid-Pkwx
Versicherungsschutz beim Transport auf Schiffen (Havarie Grosse)x
Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung  
Neupreisentschädigung für Neuwagen im Erstbesitzbis 3 Monate ab Erstzulassungbis 24 Monate ab Erstzulassung
Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagenxbis 24 Monate ab Erwerb
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Kostenübernahme für Schlüssel- und Schlossaustausch bzw. Umcodierung nach Einbruch/Raubx
Zulassungs- und Überführungskosten für das Ersatzfahrzeug nach Totalschaden/-verlustx
Entsorgungskosten nach Totalschadenx
Ersatz von Betriebsmitteln wie Motoröl oder Bremsflüssigkeitx

Kostenübernahme für Zustandsdiagnostik,
Löschcontainer, Fahrzeugabstellung und Akku-Entsorgung bei Elektro-/Hybrid-Pkw

x
Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko
Sonderausstattung ab Werk ist beitragsfrei mitversichert
Wallbox, Ladegerät, Ladekabel sowie Ladekarte (bis 100 €) sind mitversichertx
Zusatzleistungen  
Spar-Kaskooptionaloptional
GAP-Deckung (Ergänzung zur Vollkasko)optionaloptional
Rabattschutz (Ergänzung zur Vollkasko)optionaloptional

 

Teilkasko: Leistungen im Detail

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe, Hirsche, Füchse) sowie darüber hinaus im Komfort-Tarif auch die Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Die durch Tierbiss unmittelbar verursachten Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Dämmmaterial und Gummimanschetten sind versichert. Auch alle Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 20.000 € versichert.

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung.

Im Komfort-Tarif besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für Schäden durch (Dach-) Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Bei Elektro-/Hybrid-Pkw sind auch Überspannungsschäden durch mittelbare Einwirkung eines Blitzschlags mitversichert, z.B. wenn der Blitzschlag in ein Gebäude über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird.

Im Komfort-Tarif sind auch Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Akkumulator) bis 20.000 € mitversichert.

Im Komfort-Tarif sind zusätzlich zu den "normalen" Glasbruchschäden auch durch Bruchschäden an der Verglasung verursachte nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes und Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. Ist darüber hinaus - infolge eines Glasbruchs - die sich auf der Scheibe befindliche, gültige Autobahn-Vignette oder Umweltplakette nicht mehr verwendbar, so übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz.

Bei Reparatur der Windschutzscheibe in einer unserer Partnerwerkstätten verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung - sogar bei mehreren Schadenfällen im Jahr. Melden Sie den Schaden einfach telefonisch unserem Schadenservice!

Vollkasko: Leistungen im Detail

Im Komfort-Tarif ist die Beschädigung oder Zerstörung des Pkw durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden in der Vollkasko versichert.

Beispiele:

Bremsschäden: Durch das Abbremsen des Fahrzeugs entsteht - zum Beispiel durch verrutschende Ladung - unmittelbar ein Schaden am Fahrzeug.

Betriebsschaden: Ein Schaden entsteht beispielsweise durch einen Bedienungsfehler oder fahrtechnisches Fehlverhalten (Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt).

Bruchschaden: Mitversichert ist ein Schaden, der beispielsweise auf einen Materialfehler oder Überbeanspruchung zurückzuführen ist (Achsbruch durch Überladung oder Fahren durch ein Schlagloch).

Mit der Allgefahrendeckung ist das Herzstück eines Elektro- oder Hybrid-Pkw, gegen alle Ereignisse versichert - z.B. auch gegen Schäden durch falsche Bedienung oder in Folge eines Betriebsvorgangs. Ausgenommen bleiben Schäden durch Verschleiß, Materialfehler und Abnutzung.

Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird
  • oder das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu retten

sind im Komfort-Tarif mitversichert („Havarie-Grosse“).

Voll- und Teilkasko: Leistungen im Detail

Bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Dies gilt für Pkw in den ersten 24 Monaten (Komfort-Tarif) bzw. in den ersten drei Monaten (Basis-Tarif) nach der Erstzulassung, wenn sich das Fahrzeug noch im Eigentum des ersten Käufers befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder Kraftfahrzeughersteller erworben hat.

Zusätzlich zum Neupreis zahlen wir bei Pkw im Komfort-Tarif eine Wechselprämie von 2.500 Euro, wenn mit der Ersatzbeschaffung der Umstieg auf einen rein elektrischen oder Wasserstoff-betriebenen Pkw erfolgt und dieser wieder bei uns versichert wird.

Bei einem Totalschaden oder einem Verlust innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf erstatten wir im Komfort-Tarif nicht nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Pkw, sondern den vollen Kaufwert. Voraussetzung ist, dass der Pkw bei der Zulassung auf den aktuellen Halter nicht älter als 48 Monate war. Der Kaufwert zum Zeitpunkt des Erwerbs wird durch einen von uns beauftragten Kfz-Sachverständigen ermittelt.

Haben Sie sich schon einmal von Ihrem Beifahrer ablenken lassen oder kurz auf die Rückbank geschaut? Wäre dabei etwas geschehen, könnten Sie leicht auf den ggf. entstandenen Kosten sitzen bleiben. Wir verzichten auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie oder der berechtigte Fahrer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ausgeschlossen bleiben das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol und Drogen oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Im Komfort-Tarif werden die Kosten für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und –schlössern oder deren Umcodierung übernommen, wenn die Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub entwendet werden. Einzige Ausnahme: Ein Ersatz erfolgt nicht, wenn die Schlüssel durch einen Einbruch in das versicherte Fahrzeug entwendet wurden.

Versichern Sie nach einem Totalschaden infolge Zerstörung oder Verlust Ihres Pkw Ihren Ersatz-Pkw ebenfalls bei uns, übernehmen wir im Komfort-Tarif die Kosten für Zulassung, Überführung und den Ersatz von amtlichen Kennzeichen des Ersatzfahrzeuges. 

Im Komfort-Tarif erstatten wir bei Beschädigung Ihres Pkw die entstandenen Kosten für Betriebsmittel. Als Betriebsmittel zählen Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-, Frostschutz- und Reinigungsmittel sowie Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle.

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Pkw ersetzen wir im Komfort-Tarif nachgewiesene Entsorgungskosten, wenn Sie Ihren Ersatz-Pkw wieder bei uns versichern. Die Entsorgung umfasst die Beseitigung oder Verwertung des Pkw, nicht aber die Bergung und das Abschleppen von der Unfallstelle.

Bei Totalschaden oder Zerstörung des Akkumulators eines Elektro- oder Hybrid-Pkw zahlen wir die Kosten für dessen Entsorgung bis max. 3.000 €.

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, auf die Sie als Fahrer keinen Einfluss haben, z.B. Marderbisse oder Sturmschäden. Daher gibt es in der Teilkasko normalerweise auch keine Schadenfreiheitsklassen. Das heißt, der Beitragssatz für die Teilkaskoprämie beträgt immer 100%.

Wir stufen Sie auch in der Teilkaskoversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse ein und zwar abhängig von der Anzahl der schadenfreien Jahre Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit können Sie Ihren Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung auf bis zu 80% reduzieren.

Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens stufen wir im Folgejahr auch Ihre Schadenfreiheitsklasse der Teilkasko zurück.

Ab Werk eingebaute Sonderausstattung - mit Ausnahme von Spezialaufbauten oder -ausrüstungen - ist beitragsfrei mitversichert. Beispiel: Standheizung, Anhängerkupplung. 

Bei Elektro-/Hybrid-Pkw sind außerdem Wallbox, Induktionsplatte, Ladegerät, Ladekabel sowie Ladekarte (bis 100 €) beitragsfrei mitversichert.

Nachträglich eingebaute Sonderausstattung ist ab einem Gesamtwert von 10.000 € zuschlagspflichtig (z.B.: Multimedia- und Navigationssysteme). Spezialaufbauten/-ausrüstungen sind generell gegen Beitragszuschlag versicherbar.

Optionale Zusatzleistungen im Detail

Mit unserem Rabattschutz haben Sie einen Schaden im Jahr frei. Er sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Diese besondere Leistung bieten wir Ihnen optional gegen einen Aufpreis für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung an.

In der Vollkaskoversicherung bieten wir eine sinnvolle Ergänzung zur finanziellen Absicherung von geleasten oder kreditfinanzierten Pkw: Dort kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung des Leasing- bzw. Kreditgebers auszugleichen. Diese Lücke (engl. Gap) kann optional für beide Tarife vereinbart werden. Versichert ist dann der Differenzbetrag zwischen dem vom Kaskoversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert/Restbuchwert des Leasing-/Kreditgebers.

Die GAP-Deckung kann gegen einen Zuschlag von 25% auf den Vollkaskobeitrag vereinbart werden.

Maßgeblich für die Richtigkeit der Angaben sind immer die aktuellen Vertragsinformationen zur Kfz-Versicherung.