Leider ist dies bei uns nicht möglich, da wir grundsätzlich keinen rückwirkenden Versicherungsschutz anbieten. Dies gilt ohne Ausnahme. Sollten wir durch die Zulassungsstelle mitgeteilt bekommen, dass die Versicherungsbestätigung dahingehend missbraucht wurde, werden wir diesen Versicherungsschutz entziehen und bei der Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung ab dem Tag der Onlineantragsstellung hinterlegen. Dies hat zur Folge, dass auf den Fahrzeughalter dann eine Ordnungsverfügung für das Fahren ohne Versicherungsschutz zukommt. Im Ausnahmefall, um z.B. eine bessere Einstufung im folgenden Kalenderjahr zu erhalten, können wir den Vertragsbeginn natürlich auch um einige Tage vordatieren. Hierzu ist es aber immer erforderlich, dass Sie mit uns Kontakt, am besten über die Kontaktmöglichkeiten des Kundenportals, aufnehmen.