Fragen und Antworten zum Schadenfreiheitsrabatt
Mein letztes Fahrzeug war im Ausland versichert. Wird der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet?
Bei der Konkurrenz werden andere Prozente bei der Berechnung verwendet. Welche Prozente sind richtig?
Ich hatte bislang keine eigene Kfz-Versicherung. Wie werde ich bei Ihnen eingestuft?
Ich habe für ein zweites (drittes etc.) Fahrzeug noch keine Kfz-Versicherung. Wie werde ich bei Ihnen eingestuft?
Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw und Kräder ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1.) "Zweitwagenregelung":
Sie wird angewendet, wenn der Versicherungsnehmer bereits einen anderen Pkw oder ein Krad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert hat. Die Beitragssätze betragen bei Pkw in der Haftpflicht- 60%, in der Vollkasko- 47% und in der Teilkaskoversicherung 100%, bei Krädern in der Haftpflicht- 45% und in der Teilkaskoversicherung 100%.
2.) "Zweitwagen-Plus-Regelung":
Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den online verfügbaren Vertragsinformationen. Kurz zusammengefasst sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- es muss schon ein Pkw oder ein Krad mit mindestens SF 3 versichert sein,
- die Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt,
- der Versicherungsnehmer ist mindestens 24 Jahre alt,
- der Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner sind Halter des Fahrzeugs.
Die Beitragssätze betragen bei Pkw in der Haftpflicht- 50%, in der Vollkasko- 42% und in der Teilkaskoversicherung 98%, bei Krädern in der Haftpflicht- 41% und in der Teilkaskoversicherung 98%.
Warum werde ich im neuen Kalenderjahr nicht in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft?
Welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) muss bei der Antragstellung angegeben werden?
Die zur Rückstufung führenden Schäden und die daraus resultierenden SF-Klassen können im Tarifrechner nicht automatisch berücksichtigt werden. Welche Schadenfreiheitsklasse Sie für eine richtige Beitragsberechnung eintragen müssen, erfahren Sie in den Vertragsinformationen. Beispiel: Vollkaskoschaden im Kalenderjahr 2021, Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse in 2021 ist SF 17, Versicherungsbeginn ist der 01.01.2022, einzugebende Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse ist SF 10.