Leistungsübersicht unserer Motorradversicherung im Detail
Versicherte Risiken
- Brand oder Explosion
- Unterschlagung und Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub
- Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Tieren aller Art
- Glasschäden
Schäden durch Naturgewalten
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, (Dach-) Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug .
Bei Elektro-/Hybrid-Motorrädern sind auch Überspannungsschäden durch mittelbare Einwirkung eines Blitzschlags mitversichert, z.B. wenn der Blitzschlag in ein Gebäude über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird.
Tierbiss und Folgeschäden bis 10.000 €
Die durch Tierbiss (z.B. Marderbiss) unmittelbar verursachten Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Dämmmaterial und Gummimanschetten sind versichert.
Auch alle Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 10.000,- € versichert.
Neupreisentschädigung
Bei einem Totalschaden oder Verlust des Motorrads innerhalb der ersten 24 nach der Erstzulassung wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder Kraftfahrzeughersteller erworben haben.
Kaufwertentschädigung
Bei einem Totalschaden oder einem Verlust innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf erstatten wir nicht nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert Ihres Motorrads, sondern den vollen Kaufwert. Voraussetzung ist, dass das Motorrad bei der Zulassung auf Sie nicht älter als 48 Monate war. Der Kaufwert zum Zeitpunkt des Erwerbs wird durch einen von uns beauftragten Kfz-Sachverständigen ermittelt.
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Auch für Motorradfahrer bietet der Straßenverkehr viele Ablenkungen, beispielsweise wenn Sie durch einen Griff in die Packtaschen Ihres Motorrads für kurze Zeit abgelenkt werden und mit einem Reh kollidieren, so dass dadurch ein Versicherungsfall eintritt. Somit könnten Sie leicht auf den ggf. entstandenen Kosten sitzen bleiben. Wir verzichten bei unserem Motorradtarif in der Teilkaskoversicherung auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie oder der berechtigte Fahrer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ausgeschlossen bleiben das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol und Drogen oder wenn es einem Dieb sehr leicht gemacht wurde.
Leuchtmittelkosten bei Glasbruch
Bei einem zerstörten Scheinwerferglas ist zumeist auch das Leuchtmittel betroffen. Das kann bei aufwändigem Halogen- u. Xenon-Licht oder Leuchtdioden schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Deshalb ersetzen wir bei Glasbruch auch beschädigte Leuchtmittel.
Kostenübernahme bei Schlüssel- o. Schlosstausch
Ihre Motorrad-Schlüssel werden Ihnen bei einem Wohnungseinbruch o. Handtaschenraub gestohlen? Wir lindern Ihren Ärger u. übernehmen die Kosten für neue Schlösser/Schlüssel.
Besondere Leistungen für Elektro- und Hybrid-Motorräder
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen übernehmen wir auch die Kosten für:
- Zustandsdiagnostik bis 1.500 €
- notwendige Lagerung in einem Löschcontainer bis 3.000 €
- isolierte Fahrzeugabstellung für bis zu 14 Tage
- Entsorgungskosten für den Akkumulator bis 3.000 €
Muss der Akkumulator schadenbedingt ausgetauscht werden, verzichten wir in den ersten beiden Betriebsjahren auf den normalerweise üblichen Abzug "neu für alt".
Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, auf die Sie als Fahrer keinen Einfluss haben, z.B. Marderbisse oder Sturmschäden. Daher gibt es in der Teilkasko normalerweise auch keine Schadenfreiheitsklassen. Das heißt, der Beitragssatz für die Teilkaskoprämie beträgt immer 100%.
Wir stufen Sie auch in der Teilkaskoversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse ein und zwar abhängig von der Anzahl der schadenfreien Jahre Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit können Sie Ihren Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung auf bis zu 80% reduzieren.
Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens stufen wir im Folgejahr auch Ihre Schadenfreiheitsklasse der Teilkasko zurück.
Mitversicherte Teile / Sonderausstattung
Ab Werk eingebaute Sonderausstattung - mit Ausnahme von Spezialaufbauten oder -ausrüstungen - ist beitragsfrei mitversichert. Beispiel: Sitzheizung. Außerdem beitragsfrei mitversichert ist die Schutzbekleidung bis 500 € bei Kollisionsschäden sowie der Schutzhelm, auch wenn er am Fahrzeug befestigt oder unter Verschluss verwahrt ist.
Bei Elektro-/Hybrid-Motorrädern sind außerdem Wallbox, Ladegerät, Ladekabel sowie Ladekarte (bis 100 €) beitragsfrei mitversichert.
Nachträglich eingebaute Sonderausstattung ist ab einem Gesamtwert von 10.000 € zuschlagspflichtig (z.B.: Multimedia- und Navigationssysteme). Spezialaufbauten/-ausrüstungen sind generell gegen Beitragszuschlag versicherbar.