für den Versicherungsnehmer (VN) oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner besteht bereits ein Vertrag für einen Pkw oder ein Krad bei unserer oder einer anderen Gesellschaft, der zu diesem Zeitpunkt in der Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist
für den Versicherungsnehmer (VN) oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner besteht bereits ein Vertrag für einen Pkw oder ein Krad bei unserer oder einer anderen Gesellschaft, der zu diesem Zeitpunkt in der Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist
der VN ist bei der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt
der Halter des Fahrzeugs ist der VN oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner
die Fahrer des Zweitfahrzeugs müssen mindestens 24 Jahre sein
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