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Schadenabwicklung
Wissenswertes & Informatives
Schadenabwicklung

Kfz Schadenregulierung bei Haftpflicht- und Kaskoschaden

In der Kfz-Haftpflichtversicherung:

Sie werden überrascht sein, was wir als Ihr Kfz-Versicherer im Falle eines Haftpflichtschadens alles unternehmen, damit Sie mit unserer Schadenabwicklung zufrieden sind.

Bei einem Unfall kommen schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zu. Diese Sorge nimmt Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Als Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer sind wir aber nicht nur für die Regulierung berechtigter Forderungen Ihres Unfallgegners zuständig, sondern bieten hier vielmehr auch die Funktion einer so genanten "Passiven Rechtschutzversicherung" und weisen unberechtigte Ansprüche Ihres Unfallgegners ab. Daher ist gerade in solchen Fällen wichtig, in denen Sie kein Verschulden trifft oder Sie mit überhöhten Forderungen rechnen, uns die Schadenanzeige schnellstmöglich zu senden. So können wir Ihnen den optimalen Versicherungsschutz bieten und die Schadenabwicklung zu Ihrer und unserer vollsten Zufriedenheit durchführen.

In der Kaskoversicherung:

Bei jedem Kaskoschaden (Ausnahmen: Glasreparatur und Spar-Kasko) haben Sie die Wahl, ob Sie die Schadenabwicklung selbst in die Wege leiten oder lieber uns ("Premium-Service") überlassen möchten:

1. Unser Premium-Service mit kostenlosen Zusatz-Serviceleistungen:

  • Wir wählen eine DEKRA-zertifizierte Partnerwerkstatt aus, die Ihr Kfz abholt und nach der Reparatur zu Ihnen nach Hause bringt - komplett innen und außen gereinigt.
  • Die Reparatur Ihres Kfz erfolgt bevorzugt.
  • Es werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet mit 6 Jahren Garantie
  • kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
  • Mit der Abrechnung der Werkstatt gibt es keine Probleme: Diese erfolgt durch uns. Sie zahlen nur noch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung an die Werkstatt.

Einzige Voraussetzung: Sie suchen unsere Partnerwerkstatt für die Reparatur auf. Rufen Sie uns an, fragen Sie nach dem Premium Service und wir kümmern uns um alles Weitere!
 

2. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens ohne Premium-Service:

Falls Sie die Reparatur Ihres Kfz in der Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen möchten, wendet sich am besten ein Mitarbeiter der Werkstatt direkt an unseren Schadenservice. Wir werden das weitere Vorgehen dann direkt mit Ihrer Werkstatt durchsprechen.

3. Abrechnung nach Gutachten/Kostenvoranschlag:

Sie haben generell auch die Möglichkeit, einen Schadenfall auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens abzurechnen (ohne Mehrwertsteuer/keine reinen Glasbruchschäden). In der Regel reicht die Vorlage eines Kostenvoranschlages mit Lichtbildern von den Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug aus. Sollte ein umfangreicherer Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden sein, werden wir einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.