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internationale Versicherungskarte

Internationale Versicherungskarte

Die internationale Versicherungskarte (IVK) dient Ihnen bei einer Fahrt mit dem PKW ins Ausland als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Da in einigen Ländern Vorlagezwang besteht, sollten Sie die IVK bei Fahrten im Ausland mit sich führen.

Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Zypern.

Die Türkei liegt sowohl in Europa als auch in Asien.

Obwohl die EUROPA-go keine internationale Versicherungskarte für die Türkei ausstellt, besteht im europäischen Teil der Türkei aber dennoch Kfz-Versicherungsschutz. Für das asiatische Gebiet muss aber eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden!

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