Gemeldete Haftpflicht- und Vollkaskoschäden werden grundsätzlich als vertragsbelastend (sie führen also zu einer Rückstufung) berücksichtigt. Wird später ermittelt, dass der Schaden nicht vertragsbelastend ist, erhalten wir von Ihrer Vorversicherung diese Information in Form einer korrigierten Rabattbestätigung. Sowie wir diese Meldung haben, ändern wir Ihren Vertrag dementsprechend ab. Selbstverständlich wird bei einer Schadenentlastung der Vertrag so gestellt, als wäre der Schaden nie aufgetreten. Eine Korrektur kann somit möglicherweise (z.B. wegen einer Prozessführung) auch für mehrere Jahre rückwirkend durchgeführt werden.