Kfz-Lexikon
Das Versicherungs-ABC
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A

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

Der Versicherer wird in der Regel aufgrund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus, dass das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist. Durch eine Ruheversicherung wird für maximal ein Jahr beitragsfreier Versicherungsschutz gewährt. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Ruheversicherung ist den Bedingungen des jeweiligen Versicherers zu entnehmen.

Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären.

E

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung, die bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Bei uns erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) nach dem Vertragsabschluss

  • immer per E-Mail
  • per Downloadmöglichkeit und
  • wenn gewünscht sogar per SMS.

F

Laut Gesetz muss der Halter eines Kraftfahrzeugs für dieses Fahrzeug eine Versicherung abschließen.

K

Die Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet im Rahmen der jeweils gültigen Vertragsinformationen die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Fahrzeuggebrauch Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen oder Vermögensschäden entstehen.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im  Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist.          

Der Kfz-Schutzbrief enthält im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) folgende Leistungen:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Fahrzeugunterstellung bei Fahrzeugausfall
  • Weiter- oder Rückfahrt
  • Übernachtung
  • Mietwagen
  • Fahrzeugtransport und Pick-up-Service
  • Ersatzteilversand ins Ausland
  • Fahrzeugunterstellung nach Diebstahl und Widerauffinden
  • Verzollung und Verschrottung
  • Abholung bei Fahrerausfall
  • Krankenrücktransport
  • Krankenbesuch
  • Rückholung von Kindern
  • Versorgung von Haustieren
  • Hilfe im Todesfall
  • Versand von Arzneimitteln ins Ausland
  • Hilfe bei Verlust von Sehhilfen
  • Hilfe bei Naturkatastrophen
  • Ersatz vom Reisedokumenten
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Ersatz von Zahlungsmitteln auf Auslandsreisen
  • Reiserückruf
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland.

Kurzzeitkennzeichen - für Überführungen oder Probefahrten - werden nicht separat ausgehändigt.

Kunden der EUROPA-go können aber über den Online-Kunden-Bereich die Aushändigung einer elektronischen Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Erfolgt im Anschluss an das Kurzzeitkennzeichen eine endgültige Zulassung, wird die Dauer des Kurzzeitkennzeichens in den Hauptvertrag einbezogen. Anstatt der 120 Euro zahlen Sie dann lediglich Ihre normale Versicherungsprämie für die paar Tage des Kurzzeitkennzeichens anteilig. Sollte es nicht zu einer endgültigen Zulassung kommen, müssen wir für das Kurzzeitkennzeichen separat 120 Euro berechnen.

WICHTIG: Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen ab 1.4.2015


In der Vergangenheit gab es einen Zwischenhandel mit Kurzzeitkennzeichen und damit zahlreiche missbräuchliche Verwendungen. Daher hat der Gesetzgeber die Fahrzeugzulassungsverordnung geändert. Ab dem 01.04.2015 werden Kurzzeit-Kennzeichen von der zuständigen Zulassungsbehörde nur noch fahrzeugbezogen erteilt, nach Vorlage der Kfz-Papiere.

Darüber hinaus ist im Regelfall eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erforderlich. Ohne diese sind künftig nur noch Fahrten zulässig, die zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk dienen.

"Spontankäufe" von Fahrzeugen mit einem vorsorglich mitgebrachten Kurzzeitkennzeichen sind ab April daher nicht mehr möglich.

Bitte informieren Sie sich bei der im Bedarfsfall betroffenen Zulassungsbehörde über die erforderlichen Unterlagen.

M

Unser Tarifmodell kann z.B. Garagenbesitzer, Alleinfahrer oder Wenigfahrer aufgrund ihrer geringeren Schadenhäufigkeit mit preiswerteren Versicherungsprämien belohnen. Falschangaben führen dazu, dass die Schadenquoten dieser Gruppen steigen und somit mit Prämienanpassungen (-anhebungen) zu rechnen ist.

Um langfristig ein günstiges Prämienniveau halten zu können, ist es unerlässlich, dass wir auf richtige Angaben unserer Kunden zurückgreifen können. Durch unsere Gesellschaft ermittelte Falschangaben werden daher zu Vertragsstrafen bis zu 80% des Jahresbeitrages führen. Auswirkungen auf den Versicherungsschutz (10% Abzug auf unsere Versicherungsleistung in der Kaskoversicherung) haben sie jedoch nur, wenn der Beitrag aufgrund der Tatsache berechnet wurde, dass nur Personen ab 24 Jahren das Fahrzeug fahren dürfen, im Schadenfall jedoch eine Person unter 24 Jahren der Fahrer war.          

R

In Deutschland gibt es Regionen, in denen häufiger Schäden verursacht werden als in anderen. Damit eine möglichst gerechte Einstufung für jede Region gewährleistet werden kann, gibt es nicht nur eine Region "Deutschland", sondern differenzierte Regionalklassen, die je nach Schadenart unterschiedlich breit gefächert sind.

Ein unabhängiger Treuhänder wertet zum 1.10. eines jeden Jahres die Höhe und Häufigkeit dieser Schäden aus und ermittelt daraus so genannte "Schadenindizes". Entsprechend des ermittelten Wertes wird Ihr Zulassungsbezirk in eine dieser Klassen pro Versicherungssparte eingeordnet - maßgeblich für die Zuordnung ist bei PKW die Postleitzahl des Halters und bei Motorrädern das amtliche Kennzeichen.

Nahezu alle Versicherer haben in ihren Bedingungen geregelt, dass sich die neu ermittelten Regionalklassen bei bestehenden Verträgen zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres auswirken. Bei Abschluss von Neuverträgen wirken sie sich ab deren Beginn aus.          

S

Mit Einführung der Saisonkennzeichen wurde der Verwaltungsapparat bei den Zulassungsstellen vereinfacht. Insbesondere Kunden, die bestimmte Fahrzeuge saisonal nutzten (z.B. Kräder) und in regelmäßigen Abständen für die Zulassung und Abmeldung dieser Fahrzeuge die Zulassungsstellen aufsuchten, profitieren von der neuen Kennzeichenart.

Ein Saisonkennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Die Saison läuft vom 1. des Beginnmonats bis zum letzten Tag des Ablaufmonats.

Eine separate Versicherungsbestätigung ist hierfür nicht erforderlich. Zu Verträgen mit einem Saisonkennzeichen kann bei unserer Gesellschaft ausschließlich eine jährliche Zahlungsperiode vereinbart werden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Tagen entsprechend der versicherungspflichtigen Monate.          

Die Dauer der schadenfreien Zeit eines Vertrages (Schadenfreiheit) wird durch die Beitragsklassen, also den Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse 1/2 bis 50 für Pkw und SF 1/2 bis 20 für Krafträder), der Klasse 0 und den Schadenklassen (S(nur Pkw) und M) beschrieben. Durch identische Kalkulationen und Schadenaufwendungen können mehrere aufeinander folgende Beitragsklassen auch einen identischen Beitragssatz (Prozentsatz) beinhalten. Die Umstufung in eine dem Vertragsverlauf entsprechende Beitragsklasse erfolgt jeweils zur ersten Fälligkeit (i.d.R. der 01.01.) des folgenden Kalenderjahres. Die Rückstufung in Folge eines Schadens haben wir separat behandelt.

Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer. Deswegen sollte er sich genau überlegen, ob dritte Personen das Fahrzeug nutzen dürfen, da von ihnen verursachte Schäden zu Lasten seines SFR gehen.

Für Schadenfreiheitsrabatteinstufungen zu Zweitwagen gibt es bestimmte Sonderregelungen, die wir in unserer Zweitwagenrubrik für Sie detailliert dargestellt haben          

Grundsätzlich führt bereits die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Beitragsklasse im darauf folgenden Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Versicherer entweder eine Schadenzahlung leistet oder Reserven für eventuelle zukünftige Zahlungen bildet (Schadenrückstellung).

Der Versicherungsnehmer hat jedoch bei uns die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung die Entschädigungsleistungen (Erstattungsbetrag) freiwillig an den Versicherer zurückzuzahlen. Der vorher belastete Vertrag wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche gilt, wenn wir aufgrund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen.

Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages.          

T

In der Teilkaskoversicherung besteht im Rahmen der jeweils gültigen Vertragsinformationen Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren

  • Brand oder Explosion
  • Unterschlagung und Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und im Komfort-Tarif auch Lawinen, Dachlawinen, Erdrusch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Überspannungsschaden durch Blitzschlag bei Elektro- und Hybrid-Pkw im Komfort-Tarif
  • Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeuges mit Tieren aller Art (im Basis-Tarif nur Haarwild)
  • Glasschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss, im Komfort-Tarif inkl. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 €
  • Tierbiss (z.B. Marderbiss) inkl. Folgeschäden bis 20.000 € im Komfort-Tarif

In der Autoindustrie entstehen für jeden Fahrzeugtyp unterschiedliche Kosten bei der Instandsetzung oder der Beschaffung von Ersatzteilen. Einige Fahrzeugtypen sind häufiger bei Haftpflichtschäden beteiligt, andere werden häufiger gestohlen. Die Ersatzteile für einen Sportwagen sind deutlich teurer als für einen Kleinwagen. Aus der Summe dieser einzelnen Komponenten ermittelt ein unabhängiger Treuhänder Indexwerte, die zur Typklasseneinstufungen der Fahrzeuge führen. Zur angemessenen Differenzierung stufen wir die unterschiedlichen Pkw-Typen derzeit in der Haftpflichtversicherung in 16 Typklassen (10 bis 25), in der Vollkaskoversicherung in 25 (10 bis 34) Typklassen und in der Teilkaskoversicherung in 24 (10 bis 33) Typklassen ein.
Wie die Regionalklassen werden diese Typklassen jährlich zum 1.10. ermittelt. 
Zu bestehenden Verträgen werden die neuen Typklassen jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres berücksichtigt.
Gibt es für ein Fahrzeug keine Typklasseneinstufung - z.B. bei Einführung einer neuen Modellreihe - erfolgt vorläufig eine Einstufung nach einem vergleichbaren Fahrzeug. Sobald die endgültige Einstufung durch den Treuhänder bekannt wird, korrigieren wir die Einstufung rückwirkend ab Beginn.

Wussten Sie schon?
Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung hängt zu einem großen Teil auch vom Typ Ihres Fahrzeugs ab. Warum?

Ausführliche Antworten hierauf finden Sie auf den Seiten des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).          

U

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

Der Versicherer wird in der Regel aufgrund der Ummeldung die Versicherung abrechnen, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt. 

Setzen Sie sich am besten kurz mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären.          

V

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vergleichen Sie bitte die Vertragsinformationen. Der Versicherungsschutz geht rückwirkend verloren, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingelöst wird und Sie die Verspätung zu vertreten haben.

Die Vollkaskoversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung. 

Darüber hinaus sind auch Unfallschäden versichert, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.

Der Komfort-Tarif bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für

  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
  • alle Gefahren, denen der Akkumulator eines Elektro-/Hybrid-Pkw ausgesetzt ist
  • Schäden beim Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff oder einer Fähre (Havarie-Schäden).

         

W

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einer Vertragsunterbrechung richtet sich nach der Dauer der Unterbrechung und den im Kalenderjahr der Unterbrechung angefallenen Schäden.
War der Versicherungsvertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung schadenfrei, wird der Vertrag bei Wiederzulassung bei der EUROPA-go wie folgt eingestuft:

  • Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu sechs Monaten wird die SF-Klasse so behandelt, als hätte andauernd Versicherungsschutz bestanden.
  • Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten und bis zu einem Jahr behält der Vertrag die gleiche SF-Klasse wie vor der Unterbrechung.
  • Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr und bis zu 10 Jahren kann eine SF-Klasse nach unserer Pausen-Plus-Regelung erfolgen. Das bedeutet eine Einstufung in die gleiche SF-Klasse wie zu Beginn der Unterbrechung, wenn für den gesamten Zeitraum der Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Andernfalls wird der Vertrag pro Jahr um eine SF-Klasse zurückgestuft.
  • Bei einer Unterbrechung von mehr als 10 Jahren ist der Schadenfreiheitsrabatt unabhängig von seiner vorherigen Höhe verfallen. 

Ist der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung nicht schadenfrei, erfolgt zunächst die Schadenrückstufung und anschließend die obige Unterbrechungsregelung.          

Z

Grundsätzlich werden alle Beiträge per Lastschrift eingezogen. Nur bei der jährlichen Zahlungsperiode bieten wir neben dem Lastschriftverfahren auch die Zahlung per Rechnung an.

Es kann eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsperiode vereinbart werden. Bei Verträgen mit Saisonkennzeichen ist nur eine jährliche Zahlungsperiode möglich.