Rabattmöglichkeiten in der Kfz-Haftpflicht und Teilkasko
spezielle Branchentarife
Auch für die Motorrad-Versicherung gilt: Je nach Art der Branche, in der Sie arbeiten, gewähren wir besondere Nachlässe auf unsere ohnehin schon günstigen Tarife.
Berechnen Sie durch unseren Tarifrechner Ihr Angebot. Sie müssen lediglich bei der Branchenabfrage während der Angebotsberechnung die Branche Ihres Arbeitgebers eingeben und das Angebot beinhaltet dann automatisch den branchenspezifischen Nachlass.
Motorräder mit ABS
Krafträder, die mit ABS ausgestattet sind, sind sicherer - und dafür werden ihre Besitzer belohnt. Sie erhalten von uns einen Nachlass in der Haftpflichtversicherung.
Günstigere Beiträge durch VN-Partner-Nutzung
Sofern lediglich Versicherungsnehmer (VN) und/oder Partner das Kfz nutzen, erhalten Sie noch günstigere Beiträge.
Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, auf die Sie als Fahrer keinen Einfluss haben, z.B. Marderbisse oder Sturmschäden. Daher gibt es in der Teilkasko normalerweise auch keine Schadenfreiheitsklassen. Das heißt, der Beitragssatz für die Teilkaskoprämie beträgt immer 100%.
Wir stufen Sie auch in der Teilkaskoversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse ein und zwar abhängig von der Anzahl der schadenfreien Jahre Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit können Sie Ihren Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung auf bis zu 80% reduzieren.
Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens stufen wir im Folgejahr auch Ihre Schadenfreiheitsklasse der Teilkasko zurück.
Sondereinstufung
Führerschein-Regelung
Ein Versicherungsnehmer erhält diese Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1, wenn er bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Die Führerscheinregelung kann nur dann von der KFZ-Versicherung angewendet werden, wenn der Führerschein durch einen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurde.
-> Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Teilkasko 100 %
Hinweis: Diese Einstufung wird in unserem Tarifrechner anhand Ihrer Angaben automatisch abgefragt!
Maßgebend für die Führerschein-Regelung sind die Vertragsinformationen zur Kfz-Versicherung.